Wir sind selbstverständlich für Sie da! Ihre, sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter sind uns das Wichtigste! Bitte beachten Sie die aktuellen Besucherregeln, um die Ausbreitung des Virus verhindern.
Bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Corona-Virus
Ab dem 24. 11. 2021 gelten gemäß §23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) folgende Besucherregeln in unserer Zahnarztpraxis:
Weiterhin gilt Folgendes: